Pressemitteilung vom 30. Januar 2025 von der Gruppe „Solidarität mit Daniela“

Gegen die Bremer Aktivistin Ariane Müller von der Gruppe „Solidarität mit Daniela“ ist jetzt das Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro plus 3,50 Euro Zustellungskosten von einem Ermittlungsrichter am BGH bestätigt worden, die Zahlung muss zum 31. Januar erfolgen. Die Entscheidung ist unanfechtbar, so der BGH. Die Kosten des Verfahrens trägt die Aktivistin. Nach unserem Kenntnisstand ist sie die erste, die eine Strafe wegen einer Aussageverweigerung in dieser Sache zu zahlen hat.

Die Aktivistin hatte bei ihrer Vernehmung im Oktober 2024 in Berlin durch BKA Beamte die Aussage verweigert. Sie sollte befragt werden, woher sie Daniela Klette und auch weitere ehemalige RAF-Mitglieder kennen würde. Außerdem sollte sie über allgemeine Lebenssachverhalte (so hat es ein Generalbundesanwalt am BGH formuliert) befragt werden. Die Aktivistin hat seit September 2024 ein Besuchsverbot bei Daniela Klette. Im März 2024 wurde die Krankenschwester für Intensiv und Betriebsrätin am Klinikum Bremen Mitte nach 50 Jahren Krankenhausarbeit freigestellt, nur weil sie als Privatperson ein demokratisches Grundrecht in Anspruch genommen hat: die Anmeldung einer Kundgebung vor dem Gefängnis Vechta, in der Daniela Klette seit ihrer Verhaftung Ende Februar 2024 in Berlin einsitzt. Daniela Klette wurde seit weit über 30 Jahren von den deutschen Fahndungsbehörden gesucht, u.a. in Verbindung mit der Sprengung des sich damals im Bau befindlichen Gefängnis Weiterstadt durch die Rote Armee Fraktion (RAF) 1993.

Weitere Ordnungsgelder wegen Aussageverweigerung drohen
Eine Frau aus Hamburg hatte am 14.1.2025 eine Zeuginnenvorladung bei der Staatsanwaltschaft Verden. Sie sollte vernommen werden, ob sie Daniela Klette aus früheren Zeiten in Hamburg kennen würde und wenn, ab wann. Die Frau aus Hamburg verweigerte die Aussage. Nur 3 Tage später (!) verhängte die zuständige Staatsanwältin Marquardt ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro, ersatzweise 10 Tage Beugehaft. Die Frau besucht seit einiger Zeit Daniele Klette. Ihr letzter Besuch am 15.1.2025 ist nach 35 Minuten angeblich aus organisatorischen Gründen abgebrochen worden. Daniela Klette hat 4 x im Monat für eine Stunde Besuchszeit.

Auch gegen einen Mann aus Hamburg, der ebenfalls am 14.1.2025 vor der Staatsanwaltschaft Verden bei seiner Zeugenvernehmung die Aussage verweigert hatte, wurde jetzt ebenfalls ein Ordnungsgeld von 1000 Euro von der zuständigen Staatsanwältin Marquardt verhängt. Er bekam die Vorladung, nachdem er einen Besuchsantrag bei Daniela Klette gestellt hatte. Beide Anwälte werden gegen die Ordnungsstrafen Einspruch erheben.

Mit den Vorladungen und auch mit den Besuchsverboten sollen Leute abgeschreckt werden, Besuchsanträge zu stellen und Daniela Klette zu schreiben. Ein Brief von draußen zu ihr in das Gefängnis und zurück dauert sehr oft bis zu 12 Wochen. Wie soll da ein Diskussionsaustausch möglich sein. Etliche Briefe werden zudem angehalten. Die Bundesanwaltschaft möchte Daniela Klette isolieren und einer Zensur unterwerfen.

Gruppe: Solidarität mit Daniela

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